VOR BAUBEGINN
Bevor wir mit dem Bauen beginnen, haben wir schon eine Menge Serviceleistungen erbracht, die unter Umständen gar nicht wahrgenommen werden. So erledigen wir sämtliche Behördengänge, die notwendig sind, um die Wünsche und das gemeinsame Bauvorhaben durchzubringen, bis die Baugenehmigung erteilt worden ist. Die Phasen vor Baubeginn:
Vorentwurfsphase
In dieser Phase erstellen wir mit Ihnen, ausgehend von einer genauen Analyse Ihrer Wünsche
und nach Festlegung einer von unseren vier Baubeschreibungen, den ersten grundsätzlichen
Vorschlag. Unsere Vorentwürfe sind erste computerunterstützte Grafiken in 2D sowie in 3D, so
dass Sie erste Eindrücke erhalten, wie Form und Funktion zusammen finden. Selbstverständlich
wird in dieser Phase der Planung auch der Finanzbedarf unter Einhaltung der festgelegten
Materialien ermittelt. So können Sie bereits sehr frühzeitig die Ausstattungsmerkmale
erweitern bzw. reduzieren. Hiermit kann bereits im Vorfeld der Rahmen festgelegt werden, der
später als Vorlage zur Kontrolle hergenommen werden kann.
Kostenberechnungsgrundlage
In der Phase der Kostenberechnungsgrundlage erstellen wir anhand - der von Ihnen
ausgewählten Baubeschreibung - ein aussagefähiges Festpreisangebot.
Entwurfsphase
Gemeinsam mit Ihnen wird nun auf Basis des Vorentwurfs präzisiert und optimiert. Auf dieser
Basis geht nun die Planung in die Entwurfsphase. Rohbau und Grundriss werden festgelegt und
die spätere Innenausstattungsvariante bei der Energie- und Wasserversorgung berücksichtigt.
Es werden erneut Grafiken erstellt, die nun bereits konkrete Ausstattungsbestandteile
enthalten. Erneut wird auf dieser Basis eine Feinkalkulation erstellt, die wiederum mit dem
anfangs ermittelten Finanzbedarf gegenüber gestellt werden kann.
Finanzierung
Sie können über unseren hauseigenen Finanzierungsservice FAHRNER FINANZ & IMMOBILIEN oder
aber über eine Bank Ihrer Wahl finanzieren.
Einreichung Baugesuchsplanung
In der Phase der Baugesuchsplanung beschäftigen wir uns mit der Durchführung, der für die
baubehördliche Bewilligung erforderlichen Erhebungen und Abklärungen und Erarbeitung der
erforderlichen Zeichnungen und Schriftstücke auf der Grundlage des Entwurfes, soweit diese
nicht von Sonderfachleuten zu erbringen sind. Wir übernehmen die Koordination des gesamten
Bauantrags.
Ausführungs- und Detailplanung
Die Aufgabe der Ausführungs- und Detailplanung beschreibt die baureife Durcharbeitung auf
Grund des genehmigten Entwurfes und der Gestaltung sowie die letzte Klärung von
Einzelheiten, von der Planung bis zur Schlussabnahme des Bauwerkes, unmittelbar nach dessen
Fertigstellung.
Amts- und Botengänge
Einholen von Sondergenehmigungen (Straßensperrung etc.), sowie Klärung offener Fragen mit
dem Bauamt durch unsere Kundenfachberater oder Architekten Abgabe und Überwachung der
Bauantragsunterlagen bei der zuständigen Behörde.